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LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 3 KA 38/05 ER |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.06.2005 - L 3 KA 38/05 ER (https://dejure.org/2005,96955)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - L 3 KA 38/05 ER (https://dejure.org/2005,96955)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
Verfahrensgang
- SG Hannover, 08.12.2004 - S 35 KA 612/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 3 KA 38/05 ER
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.08.2005 - L 3 KA 38/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 27.01.1995 - 7 VR 16.94
Ausbau der Bahnverbindung zwischen Hamburg und Berlin - Auswechslung von Gleisen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 3 KA 38/05
Ein derartiger Antrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zulässig, weil das damit verfolgte Feststellungsinteresse in einem nur auf summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage gerichteten Eilverfahren nicht befriedigt werden kann (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag: BVerwG NVwZ 1995, 586; Senatsbeschluss vom 11. August 2004 - L 3 KA 116/04 ER). - BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 3 KA 38/05
Der Senat entscheidet insoweit als erstinstanzliches Gericht, weil der Beschluss des SG vom 8. Dezember 2004 mangels erstinstanzlicher Beiladung der Beigeladenen zu 1.) gegenüber ohne Wirkung geblieben ist, so dass eine (Anschluss-)Beschwerde nicht möglich wäre (zur Berufung vgl. BVerwGE 38, 290, 296;… Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Lsbls - Stand: September 2004 -, § 65 Rdnr. 31). - LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2004 - L 3 KA 116/04
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2005 - L 3 KA 38/05
Ein derartiger Antrag ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht zulässig, weil das damit verfolgte Feststellungsinteresse in einem nur auf summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage gerichteten Eilverfahren nicht befriedigt werden kann (vgl. zum Fortsetzungsfeststellungsantrag: BVerwG NVwZ 1995, 586; Senatsbeschluss vom 11. August 2004 - L 3 KA 116/04 ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2005 - L 3 KA 70/05 Denn die KZV war im erstinstanzlichen Verfahren noch nicht beigeladen, sodass der Beschluss ihr gegenüber ohne Wirkung geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Juni 2005 - L 3 KA 38/05 ER m.w.N.).